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01.03.12
Aktion „Der Frühling KOMMT!“ – Rabatte bis zu 15% auf alle Übersetzungen innerhalb der Gruppe der wichtigsten europäischen Sprachen.
26.12.11
Start der neuen Website des Unternehmens ProfPerevod — 2012
15.12.11
Das Unternehmen ProfPerevod erhält eine Urkunde für «Innovatives Management im Bereich der Übersetzungsdienstleistungen»
14.12.11
Arbeitszeiten des Unternehmens während der Neujahrs- und Weihnachtsfeiertage
05.12.11
Die Zusammenarbeit mit Cirque du Soleil Russland hat begonnen!
News-Archiv

Dem Artikel 81 der Notariatgesetzgebung entsprechend bestaetigt der Notar die Originalitaet der Unterschrift des Uebersetzers, der die Uebersetzung gemacht hat.

Forderungen, die bei der Dokumentenuebersetzung akzeptiert werden sollen:

  1. Das Dokument soll als Original oder als Kopie, die von einem Bevollmaechtigter beglaubigt ist, eingereicht werden.
  2. Das Dokument soll unbedingte Angaben wie Datum, Nummer, Unterschrift und Stempel haben.

Der Notar darf nicht die Uebersetzung nur eines Dokumententteils beglaubigen. Die Uebersetzung soll den ganzen Dokumententext inhalten, die Uebersetzung endet sich mit Unterschrift des Uebersetzers.

Die Beglaubigungsueberschrift des Notars soll nach dem Dokumententext und nach seiner Uebersetzung folgen.

Die Uebersetzung, die im Uebersetzungsbuero gemacht wird und auf einer Seite oder (mehreren Seiten) untergebracht wird, wird zum Original angeheftet und vom Notar unterschrieben und gestempelt, mit Angabe von genauer Anzahl von angehefteten Seiten.

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